Rechtliches

Einem Hundehalter werden in Deutschland einige Pflichten auferlegt: er muß sein Tier kennzeichnen, damit man es von anderen unterscheiden und es seinem Besitzer zuordnen kann. Früher hat man dazu die Innenseiten der Ohren mit einer Nummer tätowiert, heute implantiert man lieber einen Mikrochip. Der lästige Leinenzwang dient offiziell der Gefahrenabwehr und selbstverständlich hat man die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners von öffentlichen Wegen und Wiesen zu entfernen. Zu guter Letzt ist da noch die Hundesteuer, deren Höhe von der Gemeinde bestimmt wird, in der man gemeldet ist. Allerdings wird nicht, wie vielleicht vermutet, das Geld dazu benutzt, Hundehaufen aus öffentlichen Parkanlagen zu entfernen, das muss man schon höchst selbst erledigen. Es werden auch keine „Tütchenspender“ aufgestellt oder Hundespielplätze angelegt. Für die bezahlte Steuer bekommt man keine Gegenleistung. Sie wird einfach für irgendetwas anderes ausgegeben, wie bei vielen anderen Steuern auch. Die Hundesteuer ist eine sogenannte „Aufwandsteuer“ … fragt sich nur für welchen Aufwand?